Mittellandkanal
Mit dem Beginn des Jahres 2025 wurde das Pachtverhältnis rund um den Mittellandkanal komplett neu geregelt und der AV-Niedersachsen übernahm das Ruder. Er bietet den Anglern/Vereinen verschiedene Möglichkeiten zum Erwerb einer Erlaubnis via hejfish und nun eine enorme Strecke pro Angelkarte an.
Kurze Historie: der Abschnitt des Mittellandkanals erstreckte sich bis zum 31.12.2024 von km 202,5 bis km 247,800 und wurde uns von der (IGM) Interessen-Gemeinschaft-Mittellandkanal unterverpachtet.
Zusätzlich durfte von der Einmündung Elbeseitenkanal bis zum Sperrtor Wasbüttel geangelt werden. Der Kanal ist vor allem für seinen sehr guten Zander und Aal-Bestand bekannt und geschätzt. Doch auch Karpfenfreund können hier auf Ihre Kosten kommen. Als Besonderheit sind auch Quappenfänge möglich.
Der Abschnitt des Mittellandkanals erstreckt sich jetzt von km 128,29 bis km 247,800
Die aktuelle Beschreibung der ca. 119 km Strecke (zzgl. Stichkanäle), aller Vorgaben und Randinformationen würden an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Daher hier der link direkt zum AV-Niedersachsen: 
Angelkarte erhalten
Einzelkarte
Vereinskarte
hat sich der Verein für ein entsprechendes Volumen an Karten für seine Mitglieder entschieden und diese abgenommen, erhält jedes beitragzahlende Mitglied automatisch eine Jahreskarte für die Kanalnutzung, so ist es bei uns der Fall.
Kanalnutzung
Die "Angelkarte" der ersten Ausführung von 2025 umfasst zwei DIN-A 4 Seiten mit ALLEN Angaben zur Nutzung des Kanals und der Nebenstrecken.
- Mitgliedsdaten / Vereinszugehörigkeit
- Gewässerstrecke
- Verbote !
- Führen einer Fangstatistik
- Schonzeiten/Fangmengen/Mindestmasse UND Fangfenster
Hier zur Info die neuen Bestimmungen über Mindestmaße/Entnahmefenster/Maximalmaße und Entnahmefenster:
Aal | Brasse | Flussbarsch | Hecht | Karpfen | Quappe | Schleie | Zander | |
max./Entnahmemaße | > 50 cm | > 25 cm | 0-40 cm | 50-85 cm | > 40 cm | > 35 cm | 30-45 cm | 45-70 cm |
Tagesmenge | 5 | 3 (> 45) | 10 | 1 | 2 | - | 2 | 2 |
Jahresmenge | 50 | 40 (>45) | 70 | 10 | - | - | 10 | 20 |
Diverse Vorgaben weichen in einigen Teilen von unserer Gewässerordnung und den damit verbundenen Zeiten/Masse ab. Wir bitten DRINGEND auf die Vorgaben des AVN zu achten. Es sind sehr viele Informationen zusammengefasst - in eurem Sinne: bitte beachten.
Auf der "Karte" des AV-Nds steht u.a. die Fangerfassung über die App von hejfish zu führen. Da wir ein Gesamtvolumen abgenommen haben, sind unsere Mitglieder nicht als Einzel-Nutzer der App eingetragen und daher wird die Fangerfassung wie gewohnt NUR auf der erhaltenen "Karte" in die dafür vorgesehenen Felder lesbar niedergeschrieben.
WICHTIGER HINWEIS:
Die AVN Angelkarte/der Erlaubnisschein bleibt Eigentum des AVN! Dieser Erlaubnisschein beinhaltet AUCH die Fangstatistik mit der Angelnutzung. Da wir ein Vereinskontingent abgenommen und an euch die jeweilige Angelerlaubnis abgegeben haben, müßt ihr die ausgefüllte Fangstatistik mit Ablauf Gültigkeit an den AVN zurücksenden !! Dies ist die Lösung für 2025, an einer anderen Variante für die Folgejahre - direkt über hejfish - wird gearbeitet.
Mitglieder in mehreren Vereinen:
Originaltext AVN: Da der AVN keinen Zugriff auf die Stammdaten der Vereinsmitglieder aus den Mitgliedsvereinen hat, werden für Personen, die Mitglied in mehreren Vereinen sind, tatsächlich auch mehrere Erlaubnisscheine erstellt. Dieser Umstand ist für die Führung der Fangstatistik ungünstig, leider besteht momentan noch keine Lösung für das Problem.
Dementsprechend muss zukünftig nur eine Fangstatistik (auf einer Karte) geführt werden und auf der anderen/bzw. den anderen Karten muss daraufhin gewiesen werden, dass diese nicht genutzt wurden.